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   VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15.TR   

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VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15.TR (https://dejure.org/2015,50382)
VG Trier, Entscheidung vom 21.07.2015 - 1 K 814/15.TR (https://dejure.org/2015,50382)
VG Trier, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 1 K 814/15.TR (https://dejure.org/2015,50382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 Abs 1 GemO RP, § 67 Abs 1 GemO RP, § 67 Abs 2 GemO RP, § 67 Abs 3 GemO RP, § 67 Abs 4 GemO RP
    Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Die durch die Klägerin zu 1) bei Anordnung der aufgehobenen Maßnahme wahrgenommenen Aufgaben und Befugnisse der unteren Straßenverkehrsbehörde zur Regelung des Straßenverkehrs gehören seit jeher zu den staatlichen Aufgaben, nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Wirkungskreises (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25).

    Dies ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daraus, dass Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG - ebenso wie die entsprechende Regelung in Art. 49 Abs. 3 Satz 2 LVerf RP - die Selbstverwaltung "im Rahmen der Gesetze' bzw. "im Einklang mit den Gesetzen' gewährt und die Regelung des Straßenverkehrs - auch des örtlichen Straßenverkehrs - stets staatliche Angelegenheit gewesen und geblieben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris Rn. 11, m.w.N.).

    Da die Verbandsgemeinde insoweit keine Selbstverwaltungsangelegenheit, sondern nur eine ihr übertragene staatliche Aufgabe wahrnimmt, kann sie durch eine von ihren Wünschen oder Vorstellungen abweichende Entscheidung der Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in ihren Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO verletzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris; BayVGH, Urteil vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25).

    Das Straßenverkehrsrecht und die durch dieses Recht begründete staatliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde umfasst nicht nur die Abwehr der dem Straßenverkehr selbst drohenden Gefahren, sondern auch die Abwehr solcher Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die Umwelt beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris Rn. 12 und vom 13. Dezember 1979 - 7 C 46.78; vgl. auch § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt dieser Tatbestandsalternative - entgegen der ersten Alternative - Schutzwirkung zu Gunsten der von einer Maßnahme betroffenen Gemeinde zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - juris Rn. 15 ff.).

    Dieser Tatbestandsalternative kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Schutzwirkung zu Gunsten der von einer Maßnahme betroffenen Gemeinde zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 - juris Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 A 3.75

    Beschlußfähigkeit des Rundfunkverwaltungsrates - Beaufsichtigung des

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Nach Einschätzung des Gerichts war der Streitstoff für die geänderte Klage im Wesentlichen gleich und es stand zu erwarten, dass die endgültige Beilegung des Rechtsstreits gefördert wird, indem ein weiterer sonst zu erwartender Prozess vermieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1977 - VII A 3.75 - BVerwGE 54, 31, 34).

    Dieser Umstand spielt für die Beurteilung einer Klageänderung als sachdienlich keine Rolle (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 91 Rn. 19), da auch eine Abweisung der geänderten Klage als unzulässig oder unbegründet der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffes zwischen den Parteien des laufenden Verfahrens zu dienen geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1977 - VII A 3.75 - BVerwGE 54, 31, 34).

  • VG Trier, 26.08.2013 - 1 L 838/13

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Vertrag über die freiwillige Fusion zur

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Sie ist zusammen mit den Ortsgemeinden eine funktionelle Einheit (vgl. VG Trier, Beschluss vom 26. August 2013 - 1 L 838/13.TR - juris Rn. 6).

    Gemäß § 69 Abs. 4 Satz 3 GemO hat der Bürgermeister die Ortsbürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten, welche die Belange der Ortsgemeinden berühren, insbesondere über die Ausführung des Haushaltsplanes sowie über Maßnahmen, die von der Verbandsgemeindeverwaltung im Gebiet einer Ortsgemeinde durchgeführt werden, rechtzeitig zu unterrichten (vgl. zu alledem VG Trier, Beschluss vom 26. August 2013 - 1 L 838/13.TR - juris Rn. 6).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts solche Aufgaben, die das Zusammenleben und -wohnen der Menschen vor Ort betreffen oder einen spezifischen Bezug darauf haben (vgl. BVerfGE 8, 122 ; 50, 195 ; 52, 95 ; 79, 127 ; 110, 370 ).

    b) Eine inhaltlich umrissene Aufgabengarantie enthält Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nicht (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 107, 1 ; BVerfG, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 2 BvR 1641/11 - juris Rn. 114).

  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Vielmehr muss bei ihrer Bestimmung der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 59, 216 ; 91, 228 ; 125, 141 ; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 - juris Rn. 46).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zählen im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Aufgabenwahrnehmung vor allem die gemeindlichen Hoheitsrechte (Gebiets-, Planungs-, Personal-, Organisations- und Finanzhoheit), die der Staat den Gemeinden im Interesse einer funktionsgerechten Aufgabenwahrnehmung garantieren muss, zu dem durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgten Kernbereich (vgl. BVerfGE 52, 95 ; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 - juris Rn. 59).

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts solche Aufgaben, die das Zusammenleben und -wohnen der Menschen vor Ort betreffen oder einen spezifischen Bezug darauf haben (vgl. BVerfGE 8, 122 ; 50, 195 ; 52, 95 ; 79, 127 ; 110, 370 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zählen im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Aufgabenwahrnehmung vor allem die gemeindlichen Hoheitsrechte (Gebiets-, Planungs-, Personal-, Organisations- und Finanzhoheit), die der Staat den Gemeinden im Interesse einer funktionsgerechten Aufgabenwahrnehmung garantieren muss, zu dem durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verbürgten Kernbereich (vgl. BVerfGE 52, 95 ; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 - juris Rn. 59).

  • VGH Bayern, 21.02.2011 - 11 B 09.3032

    Klage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, der auf den Widerspruch

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Die durch die Klägerin zu 1) bei Anordnung der aufgehobenen Maßnahme wahrgenommenen Aufgaben und Befugnisse der unteren Straßenverkehrsbehörde zur Regelung des Straßenverkehrs gehören seit jeher zu den staatlichen Aufgaben, nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Wirkungskreises (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25).

    Da die Verbandsgemeinde insoweit keine Selbstverwaltungsangelegenheit, sondern nur eine ihr übertragene staatliche Aufgabe wahrnimmt, kann sie durch eine von ihren Wünschen oder Vorstellungen abweichende Entscheidung der Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in ihren Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO verletzt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 - juris; BayVGH, Urteil vom 21. Februar 2011 - 11 B 09.3032 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Die Dauer des Zeitraums der Untätigkeit des Berechtigten, von der an im Hinblick auf die Gebote von Treu und Glauben von einer Verwirkung des Rechts die Rede sein kann, hängt entscheidend von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 - juris Rn. 23, zur materiell-rechtlichen Verwirkung).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15
    Eine analoge Anwendung der Fristvorschriften scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Fall aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11

    Radweg; Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; Benutzungspflicht für Radwege;

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2014 - 2 S 1529/11

    Beteiligungsfähigkeit der GmbH i.L. - Rechtskraft des Urteils - Rückwirkende

  • BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 06.09.2012 - 4 B 28.12

    Zur Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen

  • OVG Sachsen, 30.04.2002 - 5 B 107/01

    Stelle ist jede durch das Organisationsrecht gebildete Einheit; Der Erlass von

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.12.1969 - VGH 10/69

    Verwaltungsreform durch Eingemeindungen; Antragsbefugnis kommunaler

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.09.1997 - 12 A 10610/97

    Öffentliche Jugendhilfe; Einrichtung der freien Jugendarbeit; Freie Jugendarbeit;

  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - VGH N 18/06

    Gemeinden können sich auf Rückwirkungsverbot berufen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2014 - 7 A 11038/13

    Anspruch auf Beseitigung von Verkehrszeichen - Einsatz von Leitplanken zur

  • VG Trier, 16.01.2013 - 5 K 1018/12

    Entfernung der Absperrelemente in der "Alten Römerstraße" in Traben-Trarbach

  • VG Trier, 28.09.2017 - 7 L 11223/17

    Kommunalrecht -hier: Einzelzuweisung eines Asylbewerbers

    Das Selbstverwaltungsrecht könnte somit nur verletzt sein, wenn die Vollziehung des streitgegenständlichen Bescheids über eine bloße Berührung der Angelegenheiten der Antragstellerin hinaus auch in einen Bereich eingreifen würde, der zum ihrem eigenen Wirkungskreis gehört (vgl. VG Trier, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 814/15.TR -, ESOVG).
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